Der Bau- und Umweltausschuss (BUA) hat in seiner Sitzung am 3. August 2021 erstmals eine Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahme ,Ausbau Schulstraße‘ vorgelegt bekommen. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf insgesamt 715.000,- € inkl. Straßenbeleuchtung, Planung und Baubegleitung. Aufgrund der derzeitigen Marktlage im Baubereich muss ehrlicherweise gesagt werden, dass möglicherweise Mehrkosten zwischen 10 und 20 Prozent aufgrund von fortlaufenden Preissteigerungen im Markt nicht auszuschließen sind. Der BUA hat darüber hinaus, um mit dem Planungs- und anschließend auch dem Umsetzungsprozess fortzufahren, den Sperrvermerk für die im Haushalt 2021 eingestellten Mittel i.H.v 670.000,- € einstimmig aufgehoben, weitere 320.000,- € sind für 2022 durch eine sog. Verpflichtungsermächtigung vorgemerkt.
Wie bereits in der Sitzung des BUA am 15. Juni 2021 beschlossen, wird die Schulstraße weder zu einer Sackgasse umgebaut, noch nur in die Campestraße abgeleitet. Dieser Beschluss wurde vor dem Hintergrund gefasst, dass in diesen vorgenannten Fällen die Straße eine andere Einstufung erhalten hätte, wodurch wiederum die Anwohner der Schulstraße höhere Straßenausbaubeiträge zu schultern hätten, als dies ohnehin der Fall sein wird.
Auch wurde bereits am 15. Juni 2021 beschlossen, dass unmittelbar westlich neben der zukünftigen Einfahrt zum geplanten ALDI-Markt sowie auf der gegenüberliegenden Seite östlich der Einmündung der Campestraße je eine mit Bäumen bepflanzte Fahrbahnverengung geschaffen wird, wodurch eine Belieferung von ALDI mit LKW durch die Schulstraße von Westen aus kommend rein faktisch nicht möglich sein wird. Zur weiteren Absicherung dieses Umstandes hat der Ausschuss die Verwaltung aufgefordert, dies auch vertraglich mit ALDI abzusichern. Nach aktueller Auskunft sind diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Die Gehwege der Schulstraße werden nach Beschluss des BUA vom 15. Juni 2021 beidseitig gepflastert, dies erzeugt nach Aussage des Planungsbüros keine Mehrkosten gegenüber einer einseitigen Belagschicht mit Glensanda. Auch die ebenfalls beschlossene Aufpflasterung im Einmündungsbereich der Campestraße (so wie am Übergang zum Herrenruhmweg) erzeugt keine Mehrkosten gegenüber einem durchgehenden Asphaltbelag.
In der im Ausschuss vorgestellten Gesamtkostenschätzung von 715.000,- € sind nach Information im Ausschuss auch bereits zuvor nicht erwartete Entsorgungskosten für einen schadstoffbelasteten Bereich des Unterbaus der Schulstraße enthalten.
Mit und in den Beschlüssen vom 15. Juni 2021 wurden einige Anliegen bzw. Vorschläge der Anwohner berücksichtigt (beidseitige Pflasterung der Gehwege, faktische Einschränkung der ALDI-Belieferung: nur über Vorburgstraße möglich), weitere befinden sich noch in der Prüfung bzw. Umsetzung (Blauer Abbiegepfeil nach links, städtebaulicher Vertrag zur Belieferungsanfahrt). Eine Durchfahrtsbeschränkung wird es nicht geben (für LKW größer 7,5 t). Zur Zeit befindet sich die Schulstraße in einer Tempo-30-Zone.
Ob diese erhalten bleibt, ist fraglich. Die mögliche Umstufung der Straße auf eine Anliegerstraße und die Auswirkung auf Kosten und Vorteile wurden nicht weiter beachtet. Eine Alternative wurde somit auch nicht aufgezeigt. Es soll bei einer Durchgangsstraße bleiben (Argumentation: mögliche höhere Kosten-Beteiligung der Anwohner bei einer Anliegerstraße). Auch eine weitere Information über Vorhaben und Kosten der Anwohner (z. B. in Form einer weiteren Anwohneranhörung) erfolgte nicht.
Des Weiteren nicht benannt wurden ein Zeitplan zur Umsetzung und die Gesamthöhe sowie etwaige Aufteilungen der anteilig von den Anwohnern zu tragenden Kosten.
Hier wird die SPD Trittau nochmals an die Verwaltung herantreten und auf eine schnellstmögliche Information für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger drängen – regelmäßige Informationen – Transparenz – wären wünschenswert!
Auch werden wir vorschlagen, möglichst zeitnah Informationen über die Höhe der konkreten Straßenausbaubeiträge den Betroffenen mitzuteilen, soweit dies auf Basis der o. a. Kostenschätzung bereits jetzt möglich ist, damit gegenüber den Betroffenen eine bürgerorientierte und größtmögliche Transparenz geschaffen wird.
Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge steht weiterhin nicht zur Disposition.