Gutes, bezahlbares Wohnen als soziales Grundrecht – Wohngeld Plus

Geringes Einkommen, aber hohe Miete und Wohnkosten?
Wer von dieser Konstellation betroffen ist, kann Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen und hängt von der Einkommenshöhe, der Haushaltsgröße und den Miet- beziehungsweise Wohnkosten ab.
Neu ist, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst wird.
Mit der jüngsten Reform konnten wir auf Bundesebene erreichen, dass mehr Menschen Wohngeld erhalten und Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden.

Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer mit einem geringen Einkommen haben Anspruch auf das Wohngeld Plus.
Aber: Es dürfen keine Sozialleistungen, wie zum Beispiel das zukünftige Bürgergeld, bezogen werden.
Auch Studierende, die BaföG erhalten, haben kein Recht auf die Unterstützung.
Die Prüfung erfolgt von Fall zu Fall individuell.

Bei der Berechnung der Wohngeldhöhe spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – wie etwa die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Einkommensverhältnisse, der ortsüblichen Miete oder den Belastungen beim Eigentum.

Zukünftig sollen auch Rentner mit einer vergleichbar niedrigen Rente Wohngeld beantragen können, aber auch Menschen, die einer Arbeit mit Mindestlohn nachgehen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018

Wo kann man Wohngeld beantragen?

Wohngeld kann beim zuständigen Wohngeldamt der Gemeinde Trittau beantragt werden.

https://www.trittau.de/buergerservice/dienstleistungen/wohngeld-900000026-0.html?myMedium=1

Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits am 25. November 2022 zugestimmt.
Das „Wohngeld Plus“ soll so zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Bildnachweis: SPD

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