Grundsteuerreform vs. bezahlbarer Wohnraum?

Schließt das eine das andere aus?

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der größten Einnahmequellen.
Sie deckt 15 Prozent der Steuereinnahmen, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder, Bürgereinrichtungen und anderes bezahlt werden.

Die vielleicht wichtigste Botschaft beim Thema Grundsteuer für die Bürger sollte sein, im Schnitt nicht mehr zahlen zu müssen als bisher.
Allerdings drehen derzeit schon einige Kommunen an der Grundsteuer und erhöhen die Hebesätze –
Und Trittau?

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein, doch manche Eigentümer werden erheblich mehr bezahlen müssen. Die sogenannte Aufkommensneutralität beschreibt die Zielsetzung, die mit der Grundsteuer verbundenen und für die Kommunen so wichtigen Steuereinnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleichzuhalten und den Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten.

Aktuell „flattern“ die geänderten Bescheide des Finanzamtes über den Grundsteuerwert sowie Grundsteuermessbetrag (Hauptveranlagung auf den 01.01.2025) teilweise schon ins Haus.
Die Grundsteuer ist umlagefähig auf die Mieten und könnte dadurch bezahlbaren Wohnraum weniger bezahlbar gestalten.
Wir werden uns für Grundsteuerbeträge einsetzen, die es ermöglichen, den Verpflichtungen der Gemeinde gerecht zu werden, aber vor allem das Wohnraumproblem nicht zu verschärfen und nicht zusätzlich die Bürgerinnen und Bürger Trittaus zu belasten.

Im Zuge dessen werden wir uns weiterhin für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzen.

https://vssd.eu/schleswig-holstein-strassenausbaubeitraege-01.html

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