Feueralarm im Gymnasium Trittau – Brandschutzklappen schließen bei 72 Grad

Freitag, 9. Dezember, plötzlicher Feueralarm im Gymnasium Trittau!
War es ein Probealarm? Oder nur ein Fehlalarm?

Die Ursache konnte bisher nicht eindeutig geklärt werden.
Fakt nach Aussage der Schulverbandsvorsitzenden sei, dass im Falle eines Feuers, die Brandschutzklappen erst ab 72 Grad schließen und bis dato zu erwarten sei, dass alle Personen im Brandfall das Gebäude verlassen hätten.

Sollten wir uns darauf verlassen?

Der unverzügliche Austausch der Klappen steht jedenfalls noch nicht absehbar bevor.

Das Wort „unverzüglich“ erhält eine neue Definition!

Bisher gegebene Antworten, waren – um im Schuljargon zu bleiben – „am Thema vorbei„, wenig rhetorisch wertvoll, aber laut Mitteilung im Stormarner Tageblatt nach „bestem Wissen und Gewissen“ und „stets bemüht„.

https://www.shz.de/lokales/reinbek-trittau/artikel/asbest-an-gymnasium-trittau-schulverband-wehrt-sich-gegen-kritik-43697620

Zur Erinnerung:

Seit Monaten ist die Schulverbandsvorsitzende in Kenntnis unserer sachlichen Fragen, die elementaren bleiben unbeantwortet!
Die finale von uns gesetzte Frist zur Akteneinsicht endet am 31. Dezember 2022!

Am 30.11.22 wurde uns mitgeteilt:

1.) In den Brandschutzklappen sei niemals Spritzasbest verbaut worden.

Da Spritzasbest (Blauasbest) für die verschiedenen Brandschutzklappen (Dichtungen) der genannten Baureihen jener Zeit zum Einsatz kam, fordern wir die entsprechenden Nachweise.

2.) Es würden nur Räume getestet, die mit den Brandschutzkanälen in Kontakt seien.

Raumluftmessungen sind dann aussagekräftig, wenn an ALLEN Lüftungskanälen sowie -öffnungen im betreffenden Gebäudeteil eine Prüfung der belasteten Brandschutzklappen erfolgt. Nachweise gilt es auch hier zu erbringen. Getestet wurden lediglich im Gutachten aus März 2021 nicht bemängelte Räume, darunter primär Abstellräume.

3.) Ein Brandschutzbeauftragter sei für Schulen nicht vorgesehen.

Da Schulen eine erhöhte Brandgefahr aufweisen (schon alleine durch die Fachräume), die DGUV im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze gerade für Schulen entsprechende Maßnahmen vorsieht und gravierende Mängel beim Brandschutz seit fast 2 Jahren nicht von der Hand zu weisen sind, sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
Andere Schulen des Kreises Stormarn halten externe (adäquate, qualifizierte und zertifizierte) Brandschutzbeauftragte vor.
Schulverband als Betreiber und Schulleitung sind hier in der entsprechenden Verantwortung.
Ein für den Brandschutz abgestellter Verantwortlicher konnte uns – wiederholt gefragt – nicht genannt werden.

4.) Die Submission der Ausschreibung habe ergeben, dass genau nur eine Firma ein Angebot abgegeben habe.
Diese Firma sei in der Zwischenzeit beauftragt worden.

Obwohl das „Bauanlaufgespräch“ (1.12.) bereits stattgefunden haben soll, gab es bisher keine Auskunft darüber, in welchem zeitlichen Rahmen die Sanierung durchgeführt werden wird.

Wie geht es nun weiter?

Wir bleiben beharrlich und nehmen unser Recht auf Auskunftserteilung wahr!

Anders als im letzten Jahr, als wir um Akteneinsicht zur Brandschutz- und Asbestsanierung der Mühlauschule baten, dürften die geforderten Unterlagen aufgrund der aktuellen und dringlichen Bearbeitung innerhalb der Verwaltung „griffbereit“ vorliegen.
Die Worte „unverzüglich“ – „nach bestem Wissen und Gewissen“ – „stets bemüht“ bedürfen mittlerweile einer neuen Definition, damit diese nicht als wenig aussagekräftige Füllfloskeln ihre Wertigkeit verlieren!

Fortsetzung folgt…

Bildnachweis Brand Chemieraum: LN (Urheber)

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