Viel Rauch um nichts – viel heiße Luft ohne Feuer?

Glücklicherweise stellte sich der Feueralarm im Gymnasium als Fehlalarm heraus.
Laut Aussage der Verwaltung eine gute Übung für die Schülerinnen und Schüler für den Ernstfall!

Dessen ungeachtet ist der Brandschutz seit fast zwei Jahren nicht mehr „abgenommen“ gewährleistet.
Die gesetzliche Wartung ist ausgeblieben.
Zur Erinnerung, die Frist der Mängelbeseitigung lief am 29.07.22 ab.

Verwaltung und Bauaufsicht versäumen Fristen (ohne Auflagen) und dann „freiwillige“ dubiose Messungen?
In der letzten dieser „freiwilligen“ Simulationsmessungen fehlte die Angabe des geprüften Raumes!

Raumluftmessungen sollten sinnvollerweise in den Räumen durchgeführt werden, die an den Zuluftstrang der jeweiligen Brandschutzklappe angeschlossen sind und in denen sich häufig Personen aufhalten.

Das müssen also nicht zwangsläufig nur Räume sein, wo die BSK direkt angrenzt, sondern auch weiter entfernte. Wichtig ist eben auch die Zuluft und nicht die Abluft. Es befinden sich auch BSK im Abluftstrang.

Im Gutachten aus März 2021 bemängelte Räume – darunter diverse Unterrichtsräume/ Fachräume – blieben unberücksichtigt.

Außerdem nützt es nichts, Raumluftmessungen durchzuführen, nachdem beim Test eventuell freigesetzte Fasern schon wieder weggeblasen oder verdünnt wurden.
Um die Freisetzung von Fasern durch einen BSK-Test festzustellen, sollte permanent während des Tests gemessen werden und das innerhalb eines Zeitraumes von „Bewegung“.

Das fixierte Zeitfenster befand sich zwischen ca. 15 bis 22 Uhr – warum?

Wurden Messungen auch zur regulären „Verkehrs-Zeit“ (realistische Bedingungen) vorgenommen?
In Karten-/ Putz- und Abstellräumen ist eher weniger „Traffic“, oder?

Klassenräume ergeben durchaus Sinn, da eine ganzheitliche Betrachtung des Lüftungssystems erforderlich ist!

Raumluftmessungen – ob freiwillig oder nicht – sind dann aussagekräftig, wenn an ALLEN Lüftungskanälen sowie -öffnungen im betreffenden Gebäudeteil eine Prüfung der belasteten Brandschutzklappen erfolgt.
Die Lage dieser BSK mag der Verwaltung – mehrfach betont – bekannt sein, uns nicht.

Und bisher gab es seitens des Verwaltungschefs Bürgermeister O. Mesch, der Schulverbandsvorsitzenden
U. Lorenzen und der Fachbereichsleiterin S. Dietrich unzureichende Auskünfte dazu.
Ein entsprechender Lageplan (Typenbezeichnungen dezidiert) wurde uns bis dato nicht präsentiert, obwohl mehrfach eingefordert.

Die unterschiedlichen und von der VDI abgewichenen Methoden erklärte die Leiterin des Fachbereiches Schule plötzlich mit einer vermuteten Gefahrenquelle.
Um welche genau handelt es sich?
Die ursprüngliche Argumentation dazu lautete anders, keine Anmerkung zu einer etwaigen Gefahrenquelle.

Aktuell ist in dem Schreiben an die Mitglieder der SVV nur noch von gebundenem Asbest die Rede.
D. erklärte, es sei nie Spritzasbest verwandt worden.
Bleiben Herr Mesch und Frau Lorenzen und die Verwaltung bei dieser Aussage?

PA-X100 z. B. weist in den Dichtungen Asbestschaum auf: schwachgebunden (S. 23/ 24: Abdeckung, Absperrklappe, Rastvorrichtung: Asbestzement).

Bei der Akteneinsicht gilt es, die entsprechenden Nachweise offenzulegen.

Diese haben wir nun für den 5. Januar 2023 erwirken können.

Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Verwaltung geschlossen.
Wir hoffen nun endlich – seit mittlerweile 4 Monaten – Licht in das Dunkel um die asbestbelasteten BSK zu bekommen. Allen Rauchschwaden und nebulösen Phrasen der Verantwortlichen zum Trotz.

Bildnachweis/ Urheber: SPD/ Prüfberichte öffentlich einsehbar TROX

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