Erweiterung der Grundschule Trittau (Mühlau-Schule) – Schadstoffbelastung ausgeschlossen?

Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeitenden muss an oberster Stelle stehen

Nach Vorlage der Baugenehmigung im März 2021 für den Anbau der mehr als nur sehr gut ausgelasteten Mühlau-Schule warten alle Beteiligten darauf, dass es endlich losgeht. Es gilt, die spätestens mit diesem Schuljahr und insgesamt sieben (!) 1. Klassen unübersehbar gewordenen Raumprobleme, wenn schon nicht zu lösen, so doch wenigstens zu verringern.
15 – 30 Plätze im Blauen Haus werden bereits nächstes Jahr voraussichtlich nicht betreut werden können.

Im Mittelpunkt jeder Schulerweiterung oder -sanierung muss das Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der dort arbeitenden Menschen stehen – – pädagogisch-inhaltlich und räumlich. Es gilt zum einen, alle Schulangehörigen in beiderlei Hinsicht bestmöglich unterzubringen und zum anderen, sowohl überfüllte Klassen wie auch das Auflösen von Fachräumen zu stoppen; von der Schaffung zeitgemäßen modernen Lernraums nach skandinavischen Vorbild ganz zu schweigen.

Noch tut sich hinsichtlich der Baumaßnahme jedoch nichts an der Grundschule.
Hoffnung, dass die aktuell bis zu siebenzügigen Klassen mehr oder weniger zeitnah zumindest teilweise in moderne, zeitgemäße Räumlichkeiten umziehen können, besteht jedenfalls kurzfristig nicht. Weiteren Ausbaubedarf gibt es nach uns vorliegenden Informationen im Bereich der Ganztagsbetreuung der Blauen Häuser. Hier besteht offensichtlich die Gefahr, dass in den kommenden
Jahren weiterhin bis zu 30 Plätze fehlen werden. Der Schulverband hätte hier längst handeln müssen, derweil Trittau und vor allem die umliegenden Gemeinden weiter wachsen und entsprechend mehr Kinder schulpflichtig werden.

Wichtig ist, dass bei der geplanten Baumaßnahme an der Mühlau-Schule die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie aller dort Beschäftigten umfassend beachtet wird. Bei der Mühlau-Schule handelt es sich um eine 1974 nach dem sog. „Kasseler Modell“ erbaute Schule, in der Bauzeit üblich regelmäßig schadstoffbelastete Baustoffe verbaut wurden, z. B. solche, die mit dem krebserregenden Asbest verunreinigt waren. Bereits 2014/15 fand in der Mühlau-Schule eine kombinierte Schadstoff- und Brandschutzsanierung statt, bei der asbesthaltige Baustoffe aus den sanierten Bereichen entsorgt wurden, 2018 wurden bei der Sanierung von Nassräumen erneut asbesthaltige Baustoffe festgestellt. Auch ohne die Baupläne von 1974 vor Augen zu haben, erscheint es als gleichermaßen wahrscheinlich, dass bei einer Baumaßnahme an anderer Stelle der Schule erneut schadstoffbelastete Baumaterialien gefunden werden.
Hierauf muss insbesondere bei dem Bereich des Gebäudes geachtet werden, an den der neue Anbau anschließen soll, denn dort wird die bisherige Außenwand entfernt und ein baulicher Übergang neu gestaltet.

Bildnachweis: Kreisarchiv Stormarn: Neubau 1974

Aufgrund der Erfahrungen mit Schulen des Kasseler Modells aus den 70er Jahren ist die Aussage der heutigen Schulverbandsvorsitzenden Ulrike Lorenzen (CDU) im Hamburger Abendblatt v. 06. Januar 2019, nach denen sich
aus den Unterlagen nicht ersehen lasse, ob in irgendeiner Form Asbest verbaut worden sei, ziemlich überraschend.
Auch die Aussage, hinzu komme, dass Wechsel in der Verwaltung Nachforschungen zu diesem Thema erschwerten, ist bemerkenswert, denn bei Personalwechseln in der Verwaltung verbleiben die Aktenvorgänge selbstverständlich ebendort und werden nicht nach Lust und Laune mitgenommen.

Die SPD-Fraktion hat in den vergangenen Monaten die Verwaltung mehrfach aufgefordert, die Unterlagen der letzten Baumaßnahmen (z. B. Schadstoffkataster, Bautagebuch, abschließende Gutachten, Nachweise regelmäßiger Raumluftmessungen) an der Mühlau-Schule vorzulegen, um auf deren Erkenntnissen hinsichtlich Schadstoffen aufbauend, die kommende Baumaßnahme begleitend vorzubereiten. Trotz mehrfacher Nachfrage und mittlerweile erfolgtem Hinweis auf § 3 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) wurden bislang noch keine Unterlagen vorgelegt. Die Verwaltung teilte uns auf unsere letzte Anfrage hin mit, dass die von uns angeforderten Unterlagen teilweise bereits im Archiv eingelagert seien und dass es einen hohen Zeitaufwand erfordere, die Unterlagen zusammenzustellen. Aufgrund der neuen Corona-Lage seien die zeitlichen Kapazitäten der Verwaltung aktuell sehr begrenzt. Sie seien aber bemüht, unseren Wünsche zeitnah nachzukommen. Wir bleiben zuversichtlich, dass die Verwaltung durch ihren zuständigen Fachbereich die nach der nunmehr letzten erfolgten Nachfrage die nach IZG-SH gesetzlich vorgesehene Antwortfrist einhält und nicht weitere Wochen und Monate ins Land gehen.

Es muss unserer Ansicht nach im Sinne der betroffenen Menschen rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme durch den Träger derselben geklärt und vollständig transparent gemacht werden, ob bei der Baumaßnahme Schulerweiterung der Mühlau-Schule mit Schadstofffunden, z. B. von Asbest, zu rechnen ist und eine entsprechende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeitenden während der Bauphase möglich wäre. Auch müsste im Falle des Falls einer Gefährdung eben dieser nicht nur ausreichend, sondern bestmöglich begegnet werden oder alternativ im Vorwege geklärt werden, ob die Schule mittlerweile vollständig schadstoff-, bspw. asbestfrei ist. Im gleichen Zuge wäre im Falle einer Schadstoffbelastung die in der Bauphase vorgesehene Sicherstellung des Schulablaufs darzustellen, um die nötigen Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen und die Unterrichtssituation für die
Schülerinnen und Schüler sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten.

Bildnachweis: T. R. Schadstoffsanierung 2014/ 15 (gesperrter Seiteneingang)

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