Umwidmung von Straßen? Nun wirds teuer!

4. Mai 2023, die letzte Gemeindevertretersitzung dieser Legislaturperiode.

Die Otto-Hahn-Straße und die Bunsenstraße sollten – nun endlich – nach weit über 50 Jahren – als öffentliche Straßen (Eigentum der Gemeinde Trittau) umgewidmet werden.

Warum nur dieser plötzliche „Heilungsbedarf“?

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von uns kritisch hinterfragt. Die Antwort lautete zögerlich:

– ein Versäumnis, welches unserer Verwaltung nunmehr aufgefallen war
– ein Versäumnis der Vergangenheit (60er Jahre des vorherigen Jahrhunderts)
– ein folgenschweres Versäumnis, konnten doch die Kosten der Sanierung bislang nicht auf die Anwohner und das Gewerbe umgelegt werden, da hierfür die Rechtsgrundlage fehlte!

Weitere zunächst gestellte Fragen zu den frisch sanierte Straßen blieben unbeantwortet.

Bereits im Frühjahr 2022 erhielten die Anwohner/ Gewerbetreibenden einen Beitragsbescheid, sich nach Fertigstellung an den Kosten zu beteiligen, der jedoch ohne Widmung keine Gültigkeit hatte.
Der Bürgermeister wusste in Rückversicherung durch seinen Verwaltungsbeamten auf unsere konkrete Frage hin zu berichten, dass die Legitimation der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen nun erst durch die Umwidmung gewährleistet werden würde.
Nach unserer Recherche, nicht der Antwort der Verwaltung, ist rechtlich für die Erhebung eines Beitrags zunächst eine gesetzliche Grundlage erforderlich, diese liefert das Kommunalabgabengesetz § 8a Schleswig-Holstein, die Befugnis dazu erhält das Land durch § 128 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Mit den Stimmen der CDU, der Grünen und sogar der BGT wurde der Widmung stattgegeben!
Entgegen ihrer aktuellen Plakatwerbung für sofortige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sorgte die BGT mit ihrem Votum für die Widmung der Straßen dafür, dass den dort Ansässigen soeben die Kosten der Straßensanierung anteilig belastet werden.

Einzig wir als SPD-Fraktion haben ein Veto eingelegt.
Unter der Voraussetzung, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, hätte auch die SPD-Fraktion der Umwidmung zugestimmt. Wir halten uns an unsere Versprechen!

Das Protokoll der Sitzung wird sicherlich erst nach der Kommunalwahl verfügbar sein.

Sitzungsvorlage einsehbar unter: https://www.trittau.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=2110#allrisSV

Auszug Beschlussvorschlag:

„Otto-Hahn-Straße“ und „Bunsenstraße“  

…entsprechend der Flächen der genannten Flurstücke, wie sie sich aus den angefügten Flurkarten bzw. den ergänzend dargestellten Teilstücken der jeweiligen Flurstücke, die der Bunsenstraße zuzuordnen sind, ergeben, für den öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindestraßen (Ortsstraßen) gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) des Straßen- und Wegegesetzes eingestuft.

Die Flurkartenauszüge und die hierzu soweit erforderlich ergänzend dargestellten Teilstücke der betroffenen Flurstücke der Bunsenstraße liegen nach der Veröffentlichung der Widmungsverfügung zur öffentlichen Einsichtnahme während der Widerspruchsfrist in der Verwaltung während der allgemeinen Sprechzeiten aus.









Bildnachweis: B. Z.

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