Straßenausbaubeiträge sollten der Vergangenheit angehören

Straßenausbaubeiträge belasten Bürger und Bürgerinnen unverhältnismäßig stark und sollten der Vergangenheit angehören.

Bargteheide macht es vor (Abschaffung seit 01.01.2020):

Keine Straßenausbaubeiträge für die Anwohner:innen im Hasselbusch

Bereits zum Finanz- und Wirtschaftsausschuss im Oktober 2019 beantragten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Dabei wurde im vornherein klargestellt:

  1. – Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht mehr zeitgemäß und unsozial
  2. – Keine Umlegung der Straßenausbaubeiträge auf die Grundsteuer
  3. – Rechtssichere Abrechnung von bereits durchgeführten Ausbaumaßnahmen

Forderungen mit sehr hohen fünfstelligen Anliegerbeiträgen seien nicht mehr zeitgemäß und sehr unsozial, so Fraktionsvorsitzender Mehmet Dalkilinc. Alle Fraktionen in Bargteheide folgten dem Antrag der SPD.

Wohl wissend, dass in den vergangenen Jahren die seiner zeitigen politischen Lösungen, die zur sog. „Straßenbaubeitragssatzung“ (Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Trittau) der Gemeinde Trittau führten, auch von Teilen der SPD-Fraktion mitgetragen wurde, sehen wir die derzeitige Situation zur Nutzung und Erhebung von Straßenbaubeiträgen mittlerweile nicht nur kritisch, wir halten sie gegenwärtig und für die Zukunft für nicht mehr haltbar angesichts der damit verbundenen hohen Belastungen für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger.

Zukünftig muss und kann eine andere Lösung für diese Thematik gefunden werden, man sieht es in vielen anderen Teilen Deutschlands, in denen diese Art der Kostenerhebung bereits abgeschafft wurde – übrigens mit unterschiedlichen Arten der Gegenfinanzierung – über die selbstverständlich ebenfalls zukünftig zu beraten sein wird. Diese Thematik gehört nach Ansicht der SPD Trittau auf die Landesebene, denn angesichts der wachsenden kommunalen Aufgaben ist eine Gegenfinanzierung aus dem kommunalen Haushalt Trittaus nur schwerlich möglich. Beispielhaft seien hier für die bereits erfolgte Abschaffung der Straßenbaubeiträge die Länder Mecklenburg-Vorpommern (abgeschafft seit 24.06.2019) und Brandenburg (abgeschafft seit 19.06.2019) genannt.

Ein Straßenbaubeitrag ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar, da mit ihren eigenen finanziellen Mitteln
Gemeinschaftsflächen ertüchtigt werden. Da Aus- und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen im Interesse der gesamten Öffentlichkeit liegen, müssen unserer Meinung nach diese Aufgaben auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Der Verwaltungsaufwand für die Bemessung und Geltendmachung der Forderungen würde gleichfalls entfallen.
Die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung von Grundstücken wird hierdurch zudem nicht beeinträchtigt.

https://www.abendblatt.de/region/stormarn/article233849493/Oststeinbek-saniert-erste-Strassen-ohne-Anliegerbeitraege.html

Beispiel Oststeinbek (Artikel Hamburger Abendblatt vom 16.11.21: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch Oststeinbeker Politiker im Januar 2018)

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen