Brandschutzklappe mit Spritzasbest (Dichtung) nach über 30 Jahren Nutzungsdauer/ Bildnachweis: GVSS e. V.

Rätsel um den Austausch der 38 asbestbelasteten Brandschutzklappen – Raumluftmessung in Abstellkammern

Laut der letzten Schulverbandsversammlung sollte eigentlich klar sein, dass die 38 asbestbelasteten Brandschutzklappen nun endlich ausgetauscht werden müssen.

Die Submission der Ausschreibung (Inhalt?) war am 15.11.22.
Eine weitere Raumluftmessung wurde am 17.11.22 vorgenommen. Was sagt diese aus?

Partiell wurde keine Asbestbelastung (Asbestfasern oberhalb der Nachweisgrenze) in den gemessenen Räumen festgestellt.

Bei Prüfung von asbestbelasteten Brandschutzklappen ist eine Raumluftmessung an ALLEN endenden Lüftungskanälen sowie -öffnungen in den betroffenen Gebäudeteilen durch ein akkreditiertes Labor vorzunehmen!
Auch Stäube gilt es zu untersuchen.

Merkwürdigerweise wurden – zudem abweichend von der Messmethode Anfang August – lediglich zwei Räume gemessen, die sich bei genauer Betrachtung als Abstellkammern herausstellten. Raum 116 beherbergt die Geographie-Sammlung, der andere ist ein weiterer Abstellraum, eine Besenkammer?

Unsere Frage an den Gutachter, ob diese Messungen repräsentativ seien und unsere Feststellung darüber, dass man die beiden Messergebnisse und Verfahren nicht vergleichen könne, wurden damit verwehrt, wir seien nicht die Auftraggeberin und mögen uns an die Schulverbandsvorsitzende und die Verwaltung wenden.

Das haben wir nun erneut getan, in der Hoffnung, endlich dezidierte Antworten auf unsere Fragen zu etwaigen Ungereimtheiten zu erhalten.
Bislang blieben unsere Fragen unbeantwortet.

Wir hatten am 15.11.22 dem Fachbereich Schule erneut unseren umfangreichen Fragenkatalog zugesendet, mit der Bitte, uns nun final bis zum 30.11.22 entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Wir baten darum, folgende Informationen bereitzustellen: 

– Maßnahmenplan resultierend aus dem Gutachten des Sachverständigen R. (anderer Dienstleister als aktuell) aus Untersuchung im März 2021

– (bisher) behobene Mängel dezidiert

– offene Mängel, Termine der Beseitigung

– Ergebnisse der Submission vom 15.11.22 (Inhalte der Ausschreibung unbekannt)

– vollumfängliche Brandschutzdokumentation für das Gymnasium Trittau

– namentliche Nennung des dort zuständigen Brandschutzbeauftragten

– vollumfängliche Brandschutzdokumentationen der Hahnheide- und Mühlauschule

– ebenfalls namentliche Nennung der dortigen Brandschutzbeauftragten

– sämtliche vorhandene Raumluftmessungsberichte (aufgrund von Asbestfunden in den Schulen).

– sämtliche Dokumentation der nach TRGS 519 durchgeführten Gutachten/ Berichte der autorisierten Sachverständigen (Sanierungsmaßnahmen).

Folgende (zusätzlich und längst gestellte) Fragen baten wir im Zuge dessen sachdienlich zu beantworten:

– Wann wurde angefangen, nach adäquaten Fachfirmen zu suchen und deren Kontaktaufnahme begonnen (Nachweise erforderlich)?

– Warum wurde 1,5 Jahre nicht informiert, warum dann plötzlich am 19.09.22 in der Schulverbandsversammlung?

– Warum wurde bei der Raumluftmessung vom 08.08.22 von der VDI abgewichen, warum nur Stichproben in handverlesenen Räumen?
Warum wurde diese Raumluftmessung nicht kommuniziert?

– Zwei weitere Raumluftmessungen wurden avisiert: 17.11./ 18.11. (Zeitfenster ca. 15 bis 22 Uhr) und 19.12.22:

Werden (bzw. wurden) diese analog der vom 08.08.22 durchgeführt oder unter realistischen Bedingungen, nach den Vorgaben der VDI und in allen Räumen (nebst der Sporthalle mit Umluftheizung)?

Wir warten gespannt auf Mittwoch, den 30.11.22!

Denn auch in der Schulverbandversammlung vom 14.11.22 waren weder die Vorsitzende, noch die Schulleitung in der Lage, uns diese drei elementaren Fragen zu beantworten, noch uns Verantwortliche zu nennen.

– Wer ist der Brandschutzbeauftragte des Gymnasiums Trittau?

– Besteht die Betriebserlaubnis?

– Wann werden die asbestbelasteten Brandschutzklappen ausgetauscht?

Verantwortlich sei die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Stormarn und die hat wie folgt – nach einigem Hin- und Her verbunden mit längerer Wartezeit mit wiederum Delegieren der Verantwortung final folgendes verlautbart:

„Die Bauaufsicht sieht auf Grundlage der im Sachverständigengutachten getroffene Aussagen keine Veranlassung, die Nutzung zu untersagen.“

Der geneigte Leser mag sich nun gewiss die Frage stellen, warum wir Mitglieder in der Schulverbandsversammlung es sich nicht einfach auf sich beruhen lassen und immer wieder nachhaken…

Seit Jahrzehnten Instandhaltungsstaus in unseren allgemeinbildenden Schulen.

Um den Brandschutz scheint es suboptimal bestellt zu sein. Arretierte Brandschutztüren (mag ein Versehen sein?), (aber) immer wieder Asbestfunde bei Sanierungsarbeiten bedingt durch die Bausubstanz der Schulen aus den 60er, 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts.

Seit 1994 ist Spritzasbest verboten, jene Klappen gehörten längst ausgetauscht, zumal der Brandschutz seit über 2 Jahren nicht mehr gewährleistet ist, diese Klappen nicht mehr gewartet wurden und werden, da sie nicht mehr bewegt werden dürfen!


Asbest ist nachweislich krebserregend, nach fast 40 Jahren dieser mutmaßlich und von der Verwaltung sowie der Schulverbandsvorsitzenden als festgebunden deklarierte vermutlich längst nicht mehr fest gebunden und wer in der letzten SVV behauptete, Asbest sei ein Naturprodukt und ungefährlich, möge sich bitte den erforderlichen Sachverstand aneignen, bevor so etwas in einer öffentlichen Sitzung kommuniziert wird.

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene in der Natur vorkommende, faserförmige Silikatminerale.
Natürliche Asbestvorkommen gibt es in Kanada, Russland, Kasachstan und den USA.
So wie Uran 😉 – ist auch „nature“ und stahlt vor sich hin…

Man unterscheidet zwei Asbestprodukte: schwach gebundenen Asbest und festgebundenen Asbest.
Dabei ist der Schwachgebundene gefährlicher (Dichtungen der asbestbelasteten Klappen jener Baureihen/ Fabrikate), da durch die nicht ausreichende Bindung/ Fixierung der Fasern in einer Matrix diese vermehrt in die Atemluft gelangen.

Bereits 1900 war bekannt, dass durch Asbest Asbestose ausgelöst wird, 1936 wurde Asbestose als Berufskrankheit anerkannt.

Seit 1994 ist Asbest verboten.

Bleibt zu hoffen, dass ein unverzüglicher Austausch dieser Klappen nun endlich vollzogen wird!

Und hoffentlich nicht wieder im laufenden Betrieb – wie seinerzeit 2015/ 16 in der Mühlauschule!

Quellenangabe: Umgang mit asbesthaltigen BSK/ Urheber/ Bildnachweis GVSS e. V.

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