Das Hauptproblem der asbesthaltigen Brandschutzklappen am Gymnasium Trittau liegt im Umgang der Verwaltung mit den Prüfungserkenntnissen von 2018 und 2021

Nach den Ergebnissen der Prüfberichte zu den „Raumlufttechnischen Anlagen, Brandschutzklappen sowie den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ vom 04. September 2018 und vom 16. Juli 2021 liegt das Hauptproblem in der Sache der asbesthaltigen Brandschutzklappen im Gymnasium Trittau im Umgang der Verwaltung mit eben diesen Prüfergebnissen. Statt unverzüglich die aufgeführten Mängel zu beseitigen, haben der Schulverband Trittau und die Verwaltung über insgesamt viereinhalb Jahre die benannten wesentlichen Mängel nicht wie durch den Prüfer vorgegeben fristgerecht behoben.

Hierzu erklärte die stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Trittau Regina Brüggemann: „Die Wirksamkeit, also Funktionsfähigkeit und vor allem die Betriebssicherheit konnte bereits im Gutachten von 2018 durch den Prüfer NICHT bestätigt werden. Der Weiterbetrieb dieser Brandschutzklappen war ausschließlich unter Beachtung der Frist zur Mängelbeseitigung zulässig. Der Fokus bei dem Thema der asbesthaltigen Brandschutzklappen liegt im Wesentlichen darin, dass die Beseitigung der im Prüfbericht von 2018 in Bezug auf diese Klappen der Firmen Trox und Wildeboer als sog. „wesentlichen“ Mängeln (z. B. Korrodierungen, unvollständige Vermörtelung) vom Prüfer bezeichnet wurden, die verpflichtend innerhalb von je ca. einem Jahr zu beheben gewesen wären. – Mehrfach gerissene Fristen zur Mängelbeseitigung, keine Information der zuständigen Gremien und auch der Bauaufsicht gegenüber ist aus der Aktenlage erkennbar! –  Warum wurden die festgestellten Mängel nicht unverzüglich und fristgerecht behoben, auch schon 2018? Warum erfolgten keine Informationen seitens Schulverband und Verwaltung? Der Bürgermeister möge sich bitte die Akten noch einmal anschauen.“

Mitglieder der Schulverbandsversammlung Trittau, die der SPD-Fraktion Trittau angehören, sowie weitere Mitglieder der SPD-Fraktion Trittau haben am 06. und am 26. Januar 2023 Akteneinsicht gemäß Gemeindeordnung und Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein in die Akten zur Sanierung der asbesthaltigen Brandschutzklappen am Gymnasium Trittau genommen. Bei der Akteneinsicht stellte sich heraus, dass der Schulverband Trittau sowie die Verwaltung entgegen ihrer bisherigen Aussagen nicht erst seit Mitte 2021 sondern schon seit September 2018 über wesentliche Mängel an den asbesthaltigen Brandschutzklappen informiert waren.

Das Mitglied der Schulverbandsversammlung Trittau und Mitglied der SPD-Fraktion Trittau Stefanie Radloff erklärte hierzu: „Wir erwarten die Beantwortung unserer Sachfragen durch den Schulverband und die Verwaltung zu dem Thema der asbesthaltigen Brandschutzklappen. Die zahlreichen unklaren Punkte, wie die unterschiedlichen Bewertungen verschiedener Gutachter, die fehlende Aussagefähigkeit der von der Verwaltung veranlassten Stichprobe nur einer Brandschutzklappe auf Asbest statt nach Bauabschnitten und allen verbauten Klappentypen zu gehen, die Frage nach der Verantwortlichkeit innerhalb der Verwaltung für das mehrfache Reißen von vorgegebenen Fristen zur Mängelbeseitigung und der Mehrkosten, die Fragen zur genauen Anzahl der zu entfernenden und wieder einzubauenden Brandschutzklappen, zur Ausschreibung der baulichen Leistungen selbst sowie zu den ebenfalls wesentlichen Mängeln bei den sog. „NRA-Schaltern müssen nicht nur für die Mitglieder der Schulverbandsgremien sondern auch für die Öffentlichkeit innerhalb kürzester Zeit erfolgen.“

Ergänzend erklärte der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Trittau Thies Grothe: „Das Unterlassen der Beseitigung wesentlicher Mängel seit dem ersten Fristablauf im Juli 2019 durch den Schulverband Trittau hat natürlich Kostensteigerungen zur Folge. Niemand, der die Baukostensteigerungen der letzten Jahre verfolgt hat, kann das ernsthaft bestreiten. Auch wurde bereits in dem Prüfbericht 2018 auf die sog. „Verwendbarkeitsnachweise der Brandschutzklappen“ hingewiesen, zu denen auch Zulassungsunterlagen gehören. Man kann erwarten, dass eine gut strukturierte und verständig handelnde Verwaltung angesichts wesentlicher, verpflichtend zu beseitigender Mängel beim hochsensiblen Thema Brandschutz, konkret bei den Brandschutzklappen, Einsicht in diese Unterlagen nimmt. So kann man sich diese im Internet ganz einfach zugänglichen Unterlagen anschauen und weiß sofort, dass die Brandschutzklappen mit ihren zugehörigen Bauteilen asbesthaltig sind. Einmal googeln reicht schon aus.“

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