Straßenausbau im Winterschlaf?

Straßen im Schlafrock!
In den aktuellen Schneemantel gehüllt, sehen Trittaus Straßen richtig gut, ja romantisch aus…
Leider vergessen wir dabei, dass es auch in 2021 einige dieser Straße zu sanieren gilt.

Immer noch auf Kosten der Anlieger, sprich Eigentümer. Einer gänzlichen Abschaffung hat die Mehrheit der Gemeindevertretung nicht zugestimmt, lediglich einer Abschmelzung der Beiträge.
Im Rahmen der Corona-Pandemie werden nun seitens des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein zusätzliche Fördergelder für solche Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die es lediglich einzufordern gelte.

Die Zeit wäre reif dafür, einen neuen Aufschlag zu wagen und entsprechende Anträge zu stellen.
Dem Winterschlaf ein Ende! Das nächste Frühjahr kommt bestimmt und bis die Baumaßnahmen einhergehen, sollte die Finanzierung gesichert sein.
Die Pandemie verlangt uns allen sehr viel ab. Viele Arbeitnehmer(innen) befinden sich derzeit in Kurzarbeit, erfahren also deutliche Entgelteinbußen oder bangen gar um ihre Jobs. Da ist es gerade auch Aufgabe der Kommunen, die Geldbeutel ihrer Einwohner nicht weiter zu leeren, sondern die avisierten Hilfen des Staates im Rahmen des Entschädigungsprogramms mit Fördergeldern der Bundes- / Landesregierung in Anspruch zu nehmen.

Der Straßenausbaubeitrag ist für die betroffenen Bürger schwer nachvollziehbar, da mit ihren eigenen finanziellen Mitteln fremdes Eigentum geschaffen wird. Da Aus- und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen im Interesse der gesamten Öffentlichkeit liegen, müssen unserer Meinung nach diese Aufgaben auch durch die Allgemeinheit finanziert werden.  Der Verwaltungsaufwand für die Bemessung und Geltendmachung der Forderungen entfalle gleichzeitig durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung von Grundstücken werde hierdurch zudem nicht beeinträchtigt.

Der Straßenausbaubeitrag ist ein Auslaufmodell. Bereits in 7 Bundesländern abgeschafft:

1.) Baden-Württemberg (noch nie erhoben)
2.) Berlin (abgeschafft seit 2012)
3.) Bayern (abgeschafft seit 14.06.2018 per Landtagsbeschluss)
4.) Brandenburg (abgeschafft seit 19.06.2019,Kosten übernimmt das Land)
5.) Hamburg (die Bürgerschaft hat am 9.11.2016 die Abschaffung beschlossen)
6.) Mecklenburg-Vorpommern (der Landtag hat am 24.06.2019 die Abschaffung beschlossen)
7.) Thüringen (der Landtag hat am 12.09.2019 die Abschaffung beschlossen)

In weiteren 7 Bundesländern (darunter Schleswig-Holstein und Sachsen) wird die Erhebung der Gebühren den Gemeinden überlassen. In Schleswig-Holstein, z. B. Bad Oldesloe, Bargteheide (2020) und Ahrensburg sowie in Sachsen z. B. in Leipzig zum 1. Juli 2018 haben zahlreiche Städte und Gemeinden diese Zwangsabgabe schon abgeschafft.
Auch werden rückwirkend keine Ausbaubeiträge mehr erhoben. In nur noch 2 Bundesländern besteht die Pflicht zur Erhebung der Abgabe. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs müsse nunmehr ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachkommen. In Schleswig-Holstein wurde hierzu vom Land eine bis zum Jahr 2021 befristete Zuweisung für Infrastrukturmaßnahmen beschlossen. Diese gelte es, zeitnah – auch für rückwirkenden Sanierungen – einzufordern. Dafür setzen wir uns ein, damit – wenn der Schnee getaut und die Straßen aus dem Winterschlaf wieder erwacht sind – Schlaglöcher und Schäden der Straßen zum Wohle der Öffentlichkeit alsbald der Vergangenheit angehören.

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